Unser Haus am Meer

Aus dem tiefsten Süden in den hohen Norden

Auszug aus dem Bebauungsplan

1. FESTSETZUNGEN NACH BAUGESETZBUCH

1.2 In den WA 1 bis 3 sind je Einzelhaus sind mindestens 500 m2 Grundstücksfläche erforderlich, je Doppelhaushälfte mindestens 350 m2 und je Reihenhauseinheit mindestens 250 m2.

1.3. Bezugspunkt der Höhenmessung für die Trauf- und Firsthöhe ist die mittlere Höhe des dazugehörigen Straßenabschnittes.

1. 7 Auf privaten Grundstücken ist je angefangene 500 m2 Grundstückfläche ein hochstämmiger, standortgerechter Laubbaum/.Obstbaum in der Qualität 3x verpflanzt, mind. 12-14 cm Stammumfang zu pflanzen und zu erhalten.

1.11 In der Fläche mit Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen -Lärmschutz- Im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gelten für Gebäude, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, über die bauordnungsrechtlichen Anforderungen hinaus folgende Schallschutzanforderungen: Innerhalb des gekennzeichneten Bereiches A sind durch den Betrieb des nördlich des Gebietes gelegenen Schöpfwerkes Beurteilungspegel von bis zu 52 dB(A) tags und 48 dB(A) nachts zu erwarten. Daher müssen innerhalb des gekennzeichneten Bereiches die Außenbauteile schutzwürdiger Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Manschen dienen, die Anforderungen an die Luftschalldämmung für den Lärmpegelbereich I gemäß Tabelle 8 der DIN 4109, Ausgabe November 1989 für schutzbedürftige Wohnräume einhalten, Für Schlaf- und Kinderzimmer sind in dem gekennzeichneten Bereich Fenster mit schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder eine kontrollierte Wohnraumlüftung vorzusehen. Weiterhin sind nördlich und südlich der Haupterschließungsstraße durch den Straßenverkehr Beurteilungspegel von bis zu 57 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts zu erwarten. Daher müssen innerhalb des gekennzeichneten Bereiches B die Außenbauteile schutzbedürftiger Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, die Anforderungen an die Luftschalldämmung für den Lärmpegelbereich II gemäß Tabelle 8 der DIN 4109, Ausgabe November 1989 für schutzbedürftige Wohnräume einhalten. Für Schlaf- und Kinderzimmer sind in dem gekennzeichneten Bereich Fenster mit schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder eine kontrollierte Wohnraumlüftung vorzusehen.

1.12 In den WA 1 bis 4 sind pro Grundstück entlang den öffentlichen Verkehrsflächen Erschließungen in einer Gesamtbreite von 6 m zulässig.

2. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN NACH NDS. BAUORDNUNG

2. 1 Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens darf maximal 50 cm höher hergestellt werden als die mittlere Höhe des zugehörigen Straßenabschnitts.

2.2 Hauptgebäude sind nur mit symmetrisch geneigten Hauptdächern zulässig. In den WA 2 bis 5 sind ergänzend Hauptgebäude mit je einem Pultdach pro Hauptgebäude oder mit Flachdächern zulässig.

2.3 Die Hauptdächer in den WA 1 sind mit einer Dachneigung zwischen 30 und 48 Grad auszuführen.

2.4 Die Dachflächen der Hauptgebäude sind in Pfannendeckung in den Farben rot, anthrazit oder schwarz auszuführen. Glasierte und sonstige reflektierende Dacheindeckungen sind ausgeschlossen.

2.5 Als Fassadenmaterial sind ausschließlich Stein-, Putz- oder Holzfassaden zulässig.

2.6 Die Hauptgebäude in den WA 1 bis 3 sind parallel zu einer der beiden seitlichen Grundstückgrenzen (Grenze zu den seitlichen benachbarten Baugrundstücken, nicht zu den rückwärtig angrenzenden Baugrundstücken) auszurichten.

2.7 Zu den öffentlichen Verkehrsflächen, zu den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie zu den öffentlichen Grünflächen hin ist eine Einfriedung nur mit lebenden Hecken in maximal 180 cm Höhe zulässig; sonstige Erhebungen (z. B. Wälle, Aufschüttungen) sind nur bis 100 cm Höhe zulässig. Die Gesamthöhe der Einfriedungen darf 180 cm Höhe nicht überschreiten. Für die Hecken sind ausschließlich folgende Pflanzen zu verwenden:

Card image cap
Blut-Johannisbeere (Ribes sanguineum)
Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay
Card image cap
Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna)
Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay
Card image cap
Zweigriffeliger Weißdorn (Crataegus laevigata)
Bild von Henryk Niestrój auf Pixabay
Card image cap
Flieder (Syringa vulgaris)
Bild von Karsten Paulick auf Pixabay
Card image cap
Gemeiner Liguster (Llgustrum vulgare)
Bild von Karolina Grabowska auf Pixabay
Card image cap
Hainbuche (Carpinus betulus)
Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay
Card image cap
Hoher Buchsbaum (Buxus sempervirens)
Bild von Jos Didier auf Pixabay
Card image cap
Winterlinde (Tilia cordata)
Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay
Card image cap
Feldahorn (Acer campestre)
Bild von Shirley Hirst auf Pixabay

2.8 Die Vorgärten in den WA 1 bis 4 mit Ausnahme der notwendigen Erschließungen sind gärtnerisch, anzulegen. Die Anlage von Kiesbeeten und/oder Steinbeeten ist in sämtlichen WA nicht zulässig.

2.9 Eine Nutzung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung ist zulässig, sofern der Anteil der in Anspruch genommenen Fläche maximal 40 % der Dachfläche (bezogen auf die Gesamtfläche des Daches) beträgt. Eine Aufständerung ist nicht zulässig.

2. 10 Gemäß § 80 Abs. 3 NBauO handelt ordnungswidrig, wer diesen örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 80 Abs. 5 NBauO mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

Hinweise:

1) Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde ( das können u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohlesammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) angeschnitten werden, sind diese gemäß § 14 Abs. 1 Nds. Denkmalschutzgesetz (NDSchG) meldepflichtig und müssen der Archäologischen Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven unverzüglich angezeigt werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen.

2) Zur Klärung der Tragfähigkeit des Baugrundes werden dringend Baugrunduntersuchungen empfohlen.